Batteriegesetz (BattG)
regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Hierbei sollten Verbraucher Folgendes beachten:
- Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt werden.
- Verbrauchte Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen der GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) abgegeben werden.
- Du kannst aber auch Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgeben – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) klebe bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen können.
Symbol durchkreuzte Mülltonne
weist darauf hin, dass eine Entsorgung über den Hausmüll verboten ist!
Batterien, die Schadstoffe enthalten können, sind mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol befindet sich in der Regel die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Zum Beispiel:
- Cd- für Cadmium, enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
- Pb- für Blei, enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
- Hg- für Quecksilber, enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
- Li- für Lithium
Als Verbraucher bist du gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Du erfüllst damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leistest deinen Beitrag zum Umweltschutz!